Kinder-/ Jugendtherapie

Liebe Eltern:

Ihr Kind reagiert oftmals traurig, aggressiv oder ängstlich? Es hat Schwierigkeiten in der Schule, im Umgang mit Lehrern oder Mitmenschen? Der Kindergarten oder die Schule hat eine psychotherapeutische Begleitung empfohlen? …

 

  • In der systemischen Therapie wird dem sozialen Kontext (Familie, Peer-group…) indem Kinder aufwachsen eine große Rolle zugeschrieben. Daher ist die aktive Einbeziehung von wesentlichen Bezugspersonen ein wichtiges Kernelement meiner Arbeit. Je jünger die Kinder sind, desto öfter werden Sie in der Therapie anwesend sein, oder zwischenzeitlich zu Elterngesprächen eingeladen.

  • Die Sprache und Ausdrucksform des Kindes ist das Spiel. Kreative Techniken sowie Bilderbücher, Rollenspiele… sind daher zentraler Bestandteil der therapeutischen Einheiten und können einen Perspektivenwechsel anregen oder Lösungen kreieren.

  • Ziel ist es Ihr Kind und Sie als Eltern zu stärken und dabei die bereits vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und Stärken zu mobilisieren.
 
 

Ich möchte Sie einladen gemeinsam mit Ihrem Kind als Team bei der Lösung des Problems zusammenarbeiten und unterstütze Sie dabei gerne.

 

Liebe/r Jugendliche!

Hast du Probleme mit deinen Mitschülern, wirst gemobbt oder ausgeschlossen? Fühlst du dich in oder mit deinem Körper nicht wohl? Möchtest du mit einer Außenstehenden über dein Thema sprechen? Hast du Ängste, machst du dir Sorgen oder fühlst du dich oft übermäßig betrübt? Verletzt du dich selbst oder denkst du an Selbstmord? Hast du körperliche oder psychische Gewalt erlebt?…

In der Psychotherapie hast du die Gelegenheit auszudrücken was dich belastet. Gespräche, aber auch andere Methoden wie Malen oder Tagebuch schreiben… können dir helfen, Lösungen für dein Problem zu finden.

  • Bist du 14 Jahre alt (oder älter), dann kannst du selbst bestimmen, ob du eine Psychotherapie beginnst.
  • Bist du unter 14 Jahre alt, dann wird deine Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zweifelsfall vom Gesetz her NICHT angenommen. Dann treffen deine Eltern/Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen deine psychotherapeutische Behandlung.            ( Quelle: Information über die Einholung der Einwilligung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, BSGPK)                                                     
  • Ich unterliege außerdem der Verschwiegenheitspflicht, was bedeutet, dass die Inhalte unserer Gespräche streng vertraulich sind und auch nicht an deine Eltern oder Lehrer:Innen weitergetragen werden. Ausnahme:  in einer Notsituation (wenn dein Leben oder deine Gesundheit gefährdet sind)!